Der Elternbeirat hat ein Mitwirkungsrecht (also ein Informations- und Anhörungsrecht) bei allen wesentlichen Entscheidungen in der Kita, die die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder betreffen. Das betrifft z.B. die Weiterentwicklung der Konzeption oder die Auswahl des Essenanbieters. Stimmberechtigt ist der Elternbeirat, wenn es um die Öffnungs- und Schließzeiten oder zusätzliche kostenpflichtige Angebote in der Kita geht. Bei diesen Angelegenheiten hat er demnach ein Mitbestimmungsrecht.
Nein. Es gibt für die Anzahl der Elternbeiratsmitglieder keine festgeschriebene Regelung. Optimalerweise legt dies jede Kita gemeinsam mit dem Elternbeirat individuell nach ihren Rahmenbedingungen fest. Folgende Fragen können dabei helfen:
Empfehlenswert ist es, wenn die Festlegung in einer Geschäftsordnung niedergeschrieben ist.
Als Elternbeirat ist es Ihre Aufgabe, die Eltern über ihre Tätigkeiten sowie über Kita-Themen, die für die Kinder, Eltern und Familien relevant sind, zu informieren. Welche Themen das konkret sind, entscheiden Sie idealerweise gemeinsam mit der Kita-Leitung (denn sie trägt die Verantwortung für die Gestaltung der Zusammenarbeit mit Eltern). Auch wie und in welchem Umfang Sie die Eltern über die jeweiligen Themen informieren, ist am besten eine gemeinsame Entscheidung zwischen dem Elternbeirat und der Leitung.
Das können Sie tun, falls es dabei zu Konflikten kommt:
Wie oft sich Elternbeirat und Kita-Leitung im Rahmen eines Treffens austauschen, kann je nach Bedarf entschieden werden. Die Erfahrungen reichen von Elternbeiratstreffen mit der Kita-Leitung alle 6 Wochen bis alle 3 Monate. Häufigere Treffen bieten sich vor allem bei zeitintensiven Themen und/oder Projekten an, die zusammen bearbeitet werden. Zudem kann der Elternbeirat zwischenzeitlich auch ohne die Kita-Leitung zusammenkommen, um an Themen dranzubleiben.
Ja. Grundlegende Änderungen der Öffnungs- und Schließzeiten bzw. variable Schließtage muss eine Kita in Abstimmung mit dem Elternbeirat festlegen (§ 5 Öffnungszeiten, Sächsisches Kita-Gesetz). Der Elternbeirat hat demnach eine Stimme im Entscheidungsprozess.
Ja, wenn die Kita-Leitung zustimmt. Die Leitung kann dann Informationen des Elternbeirats über den Kita-Mailverteiler an die Eltern senden. Der Elternbeirat kann auch einen eigenen Verteiler anlegen. Dafür braucht er von jedem Elternteil eine Einwilligungserklärung. Diese muss jederzeit wiederrufbar sein. Zudem muss für die Eltern ersichtlich werden, wie viele E-Mails sie in einem bestimmten Zeitraum erhalten und zu welchen Themen sie informiert werden.
Um alle Eltern erreichen zu können, ist es wichtig, dass Sie stets verschiedene Mittel und Wege nutzen. Der Briefkasten kann dabei ein Mittel sein, das Eltern ermöglicht, ihre Meinung, Anregungen oder Kritik mitzuteilen. Da die Nutzung anonym erfolgen kann, hilft der Briefkasten vor allem Eltern, die sich sonst nicht trauen ihre Meinung oder Kritik zu äußern.
So motivieren Sie Eltern, den Briefkasten zu nutzen:
Für viele Elternbeiratsmitglieder ist es erst einmal eine Herausforderung, die Meinung der anderen Eltern zu erheben und einzubeziehen. Insbesondere dann, wenn Eltern die einzelnen Elternbeiratsmitglieder nicht kennen und keine Möglichkeit haben, ihnen zu begegnen. So können Sie als Leitung den Elternbeirat unterstützen:
Legen Sie den zeitlichen Rahmen für die Treffen im Vorfeld fest. Eine Tagesordnung mit Zeiteinteilung hilft, sich an die vereinbarte Dauer zu halten. Auch ein Zeitwächter kann sinnvoll sein. Überprüfen Sie zudem, ob die vereinbarten bzw. bereits festgelegten Treffen ausreichen, um alle Themen der Eltern zu besprechen. Eventuell sind die Abstände zwischen den einzelnen Treffen zu lang. Besprechen Sie mit den Eltern, in welcher Regelmäßigkeit Sie sich treffen wollen.
Bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption hat der Elternbeirat (sowie alle Eltern der Kita) ein Mitwirkungsrecht, d.h. ein Informations- und Anhörungsrecht (Sächs. Kita-Gesetz, § 6). Sorgen Sie dafür, dass der Elternbeirat rechtzeitig und fortlaufend über die Weiterentwicklung der Konzeption informiert ist. Auch müssen Sie ihm die Möglichkeit bieten, Meinungen der Elternschaft zu geplanten Änderungen einzubringen. Einer Zustimmung des Elternbeirats zu Änderungen der Konzeption bedarf es nicht. Die Entscheidungshoheit liegt bei Kita-Leitung und Träger. Gibt es große Bedenken der Eltern, gehen Sie auf diese ein und kommen Sie in den Austausch über die unterschiedlichen Perspektiven.
Die Kita-Leitung muss die Rahmenbedingungen für die Elternbeiratsarbeit schaffen. Sie sollte darauf schauen, dass der Elternbeirat arbeiten kann und gemeinsame Treffen festgelegt werden. Der Elternbeirat ist verantwortlich dafür, zu den Treffen einzuladen und eine Tagesordnung zu erstellen. Der oder die Elternbeiratsvorsitzende leitet in der Regel die Treffen.
Kommen zu einem ersten Treffen nach der Wahl ausschließlich Eltern zusammen, die noch keine Erfahrung mit der Elternbeiratsarbeit haben, ist es hilfreich, wenn die Kita-Leitung dies zunächst übernimmt und die Eltern in die Elternbeiratsarbeit einführt.
Die Eltern und somit auch der Elternbeirat haben in allen wesentlichen Angelegenheiten und Entscheidungen in der Kita ein Informations- und Anhörungsrecht. Im Sinne einer gelingenden Zusammenarbeit mit den Eltern empfehlen wir, Eltern in alle Reflexions- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, deren Ergebnisse sie selbst oder ihre Kinder direkt betreffen. Dazu gehört es, Eltern rechtzeitig zu informieren, bevor Entscheidungen getroffen werden und ihre Meinungen anzuhören.
Diese Reflexions- und Entscheidungsprozesse können z.B. sein: